Meldepflichtig sind Umsätze (ohne MwSt) nur:
Nicht meldepflichtig sind:
Adäquatere Ansprechpartner sind die Steuerberatungsbüros, da diese auch die Abwicklung mit der Künstlersozialkasse abnehmen können. Am Besten die Rechnungen kennzeichnen, die von freiberuflich oder in einer GbR tätigen Designern, Fotografen oder Textern kommen und nicht den o.g. Ausnahmen entsprechen.
Gesamte Information über das Thema Künstlersozialabgabe unter www.kuenstlersozialkasse.de
Einen umfassenden Überblick zeigt auch das Video: https://vimeo.com/153769286
Die Handwerkskammern sind nicht begeistert von diesem Gesetz und der strikten Kontrolle. Das System der Abgabe sei für selbstständige Handwerker nicht nachvollziehbar (HW Potsdam). Denn diese müssen im Gegensatz zu den versicherten Künstlern ihre soziale Absicherung vollständig selbst bezahlen. Daher solle die Verwerterabgabe abgeschafft werden und Künstler, wie alle anderen Selbstständigen auch, selbst für ihre soziale Absicherung sorgen.
Arbeitskreis Mittelbaden
1. Vorsitzende:
Nicole Kalmbacher
Lerchenbergstraße 1b
76571Gaggenau
Telefon 0151 250 799 86